
Markus Beckedahl hatte der letzte Woche noch Ärger mit der Bahn am Hals, da er das “Memo” auf netzpolitik.org veröffentlichte, welches den aktuellen Datenskandal der Bahn ans Licht brachte. Das fand die Bahn nicht ganz so lustig und schickte ihm eine Unterlassungserklärung.
Mittlerweile hat die Bahn, dank Medieninteresse, klein bei gegeben. Jetzt erstmal Ruhe einkehren lassen?
Nö! Heute veröffentlichte er das Gutachten des “Wissenschaftlichen Dienstes” des Deutschen Bundestages zum Thema “Sperrverfügung gegen Internet-Provider”.
…und dass obwohl es gleich zu Anfang klar zu lesen ist: “Der Deutsche Bundestag behält sich die Rechte der Veröffentlichung und Verbreitung vor. Beides bedarf der Zustimmung der Leitung der Abteilung.” Der Deutsche Bundestag hatte bisher auch von einer Veröffentlichung abgesehen.
Warum wohl der eine oder andere Politiker dieses Gutachten lieber nicht in der Öffentlichkeit gesehen hätte erschliest sich schnell. Es ist nichts weniger als ein dicker Schlag in das Gesicht von Ursula von der Leyen und ihren Mitstreitern in Sachen Internet-Zensur.
Obwohl Deutschland weltweit in Sachen gehostete Kinderporno-Seiten auf Platz vier liegt, (Grundlage: skandinavische und mitteleuropäische Filterlisten) und diese Seiten mit einem einzigen Anruf bei dem entsprechenden Hoster tatsächlich aus dem Netz geschafft werden könnten, möchten die Zensur-Befürworter nur den Zugang zu den Seiten sperren.
Stimmen, die darauf hinweißen dass das technisch nicht möglich ist, und zudem verfassungsrechtliche Bedenken bestehen, übertönt die Bundesministerin mit dem (angebrachten!!!) öffentlichen Eckel vor Kinderpornographie.
Nun wird sie sich der interlektuellen Diskussion wohl doch noch stellen müssen. Denn der Tenor des Berichts ist deutlich:
Es bleibt “festzuhalten, dass eine dauerhafte, zielgerichtete Sperrung ohne erhebliche Nebenwirkungen auf der Grundlage der gegebenen Internetstruktur nahezu unmöglich ist. Um im Internet Sperrverfügungen sinnvoll und effektiv umsetzen zu können, müsste die Struktur des Internets komplett neu gestaltet werden.
(…) Aus den genannten Gründen ist auch die Erforderlichkeit einer Sperrungsanordnung fraglich. Denn als erforderlich im Sinne des Verhältnismädigkeitsgrundsatzes gilt ein Eingriff nur dann, Wenn kein milderes, zugleich aber ebenso effektives Mittel zur Zielerreichung zur Verfügung steht. (…)
Hält man sich das große Missbrauchspotenzial, das gerade bei zentralen technischen Filtersystemen besteht, und die Bedeutung der Kommunikationsfreiheit für eine freiheitliche Demokratie vor Augen, so muss diese Gefahr als besonders schwerwiegend angesehen werden.“
Auch schön:
“Bei der Betrachtung der Umgehbarkeit einer Maßnahme ist außerdem der Kenntnisstand der jeweiligen Zielgruppe nicht außer Acht zu lassen. Es kann und muss davon ausgegangen werden, daß dieser Kenntnisstand in jüngeren Bevölkerungsschichten wesentlich höher ist als bei denen, die eine Umgehbarkeit auf ihre Schwierigkeit hin zu beurteilen versuchen.” ;-)
Zu deutsch: “Vielleicht bist DU zu blöd TOR zu benutzen, aber die meißten 15 jährigen nicht…”
Das Paper (_hier_ als PDF auf meinem Server) ist eine wunderschöne Einführung in das Thema “Internet”, und für nicht-Benutzer geschrieben. Es umreisst die Probleme mit einer grandiosen Mischung aus Sachverstand und nicht-technischer-Sprache.
Dies ist ein Lesebefehl! (überspringt ggf die Einleitung, die ist für Politiker und Juristen geschrieben…)
Photo: by-nc-sa by midnight-digital








