Austritt aus der SPD

Ich bin am 30. Januar 2008 im Rahmen einer Gedenkveranstaltung zum Jahrestag der sogenannten “Machtergreifung” Hitlers in die SPD eingetreten.

Mir war es wichtig Position zu beziehen.
Für die Demokratie, für den Rechtsstaat.

Zu den fundamentalen Prinzipien, die einen Rechtsstaat kennzeichnen, gehört die strikte Trennung von Judikative, Legislative und Exekutive.

Deshalb ist diese auch in unserem Grundgesetz, Artikel 20, verankert. Dieser Artikel fällt unter die “Ewigkeitsklausel”, sein Inhalt darf nicht verändert werden. Den Vätern (und Müttern) des Grundgesetzes war es wichtig, dass diese wichtige Säule unserer Demokratie niemals, und egal mit welchen Argumenten, angesägt wird.
Zu tief saßen noch die Erinnerungen.

Das Gesetz, welches der Bundestag mit den Stimmen der SPD am 19. Juni unter dem Titel “Gesetz zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornographischen Inhalten in Kommunikationsnetzen” beschlossen hat, widerspricht dem Grundsatz der Gewaltenteilung aufs äußerste.

Sehr treffend formuliert das Handelsblatt daher:

Im scheinbaren Kampf gegen Kinderpornografie werden künftig die Ermittler der Landeskriminalämter entscheiden, was ungesetzlich ist und was nicht - ganz ohne Richterspruch. Sie werden eine Liste von Internetseiten erstellen, die gesperrt werden. Diese Liste wird nicht öffentlich zugänglich sein, die Betreiber der betroffenen Seiten werden nicht informiert.

Deutschland

Der Missbrauch von Kindern gehört zu den schlimmsten Verbrechen die ein Mensch begehen kann. Daher muss auch die Dokumentation des Missbrauchs alleine dem Staat, für strafrechtliche Belange vorbehalten werden. Wer diese Dokumentation zum Vergnügen konsumiert oder verbreitet (Stichwort “Kinderpornographie”) macht sich nicht nur zum absoluten gesellschaftlichen Aussenseiter und verstößt auf ekelerregende Art gegen jeglichen Anstand, er macht sich auch strafbar. Und das ist gut so!

Wer jedoch mit diesem Vorwurf konfrontiert ist, hat das Recht auf einen fairen und rechtsstaatlichen Prozess. Bis sein Verbrechen bewiesen wurde ist er unschuldig. Wird ihm dieses Verbrechen nachgewiesen hat er seine gerechte Strafe zu empfangen. Allein der Richter entscheidet, auf den Grundlagen der geltenden Gesetze, ob eine Tat strafbar ist, und welche Strafe dafür vorgesehen ist.

Daß Ermittlungsbeamte nun auf Gutdünken diese Entscheidung hinter verschlossenen Türen treffen sollen ist Grundgesetzwidrig.

Und es öffnet Tür und Tor für Missbrauch. Innentäter können so verleitet werden aus persönlichen, wirtschaftlichen oder politischen Gründen Webseiten kurzzeitig zu sperren, um die Verbreitung bestimmter Nachrichten zu verlangsamen.

In einer Welt in der nur die aktuellste Nachricht noch Nachrichtenwert hat, ist schon die Verzögerung um wenige Stunden ausschlaggebend.

Wischi-Waschi-Gesetz und elektronische Sippenhaft

Unterfüttert wird dieser Umstand durch die Wischi-Waschi-Formulierung welche angeblich den Handlungsspielraum der Entscheidungsträger einengen soll: Sie selbst entscheiden ob sie tätig werden dürfen. Auch die im Gesetz anberaumten “Stichprobenprüfungen” widersprechen allem, wofür die Bundesrepublik steht. In diesem Land werden nicht einfach ganze Gruppen verurteilt, und bei einigen wird dann nachgesehen, ob diese schuldig waren. Jeder bekommt seinen Prozess.

Schon in ihrer Presseerklärung zum Gesetzesbeschluss verkündete die Unionsfraktion, dass sie das Gesetz, welches sich in der aktuellen Form nur auf die Verbreitung von “Kinderpornographie” bezieht, auch auf andere Tatbestände ausweiten möchten. Namentlich genannt wird ein Vergehen, welches juristisch gesehen nicht einmal ein “Verbrechen” ist.

Die SPD hat mit ihrer Zustimmung zu dem Gesetz einer Entwicklung Vorschub geleistet, welche an den Grundpfeilern unser Demokratie nagt. Und die Hürden für weitere Sperr-Gesetze deutlich nach unten setzt.

Ich möchte als Person nicht mit dieser Entwicklung und den Entscheidungen der SPD in Verbindung gebracht werden. Daher trete ich heute aus der SPD aus.

Inhaltliche Diskussion

Alle Argumente, welche von den Befürwortern des Gesetzes ins Feld geführt wurden, wurden in der inhaltlichen Diskussion wiederlegt. Aktionen von Privatpersonen und Kinderschutzorganisationen haben gezeigt, dass sich auf Basis der vorhandenen Gesetze und Handlungsmöglichkeiten weitaus bessere Ergebnisse erzielen lassen, als, selbst im bestmöglichsten Fall, durch das Gesetz erzielt werden könnten.

Server mit kinderpornographischem Inhalt gehören gelöscht und nicht einfach nur vor der Öffentlichkeit versteckt. Dass dies Weltweit funktioniert zeigen die Erfahrungen der letzten Monate. Kein entdeckter Server ist noch am Netz. Dies ist jedoch nicht dem BKA zu verdanken sondern einer handlungsfähigen Netzöffentlichkeit.

Diese Netzöffentlichkeit sieht sich durch die das Gesetz und die Vorbereitung der Regierungskoalition zu neuen Gesetzen bedroht. Ob diese Ängste berechtigt sind, wird sich in der Zukunft zeigen. Vor allem jedoch muss die SPD zeigen, ob sie sich inhaltlichen Diskussionen stellen möchte, oder lieber mit dem populistischen Strom mitschwimmt.




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  2. Jun 23, 2009: Tauss erklärt! - Blog of Ingo Jürgensmann

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